Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Übersetzer (Auftragnehmer)
und dem Auftraggeber, soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart
oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung verbindlich anerkannt. Sie
gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für
den Übersetzer nur dann verbindlich, wenn sie durch diesen ausdrücklich
(schriftlich) anerkannt wurden.
II. Auftragserteilung, Vertragsabschluss
(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich oder
mündlich. Eventuelle Unstimmigkeiten aus mündlich erteilten
Aufträgen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(2) Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Auftraggebers und die Erteilung
einer Auftragsbestätigung durch den Übersetzer zustande.
(3) Ausführungsmängel und/oder Verzögerungen, die sich
aus unvollständigen, missverständlichen oder unrichtigen Informationen
seitens des Auftraggebers ergeben, hat in jedem Fall dieser zu vertreten.
III. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere
Wünsche hinsichtlich Terminologie, Speichermedien, Anzahl der Ausfertigungen,
äußere Form der Übersetzung etc., zu informieren. Ist
die Übersetzung für den Druck oder die Veröffentlichung
bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug
vor Druckbeginn zu überlassen.
(2) Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
notwendig sind, wie z. B. Glossare, Abbildungen, Tabellen, Abkürzungslisten
etc., sind vom Auftraggeber bei Auftragserteilung zu übergeben.
(3) Fehler und/oder Verzögerungen bei der Fertigstellung der Übersetzung,
die sich aus der Nichteinhaltung dieser Pflichten ergeben, gehen zulasten
des Auftraggebers.
IV.
Ausführung, Lieferung und Lieferfristen
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig angefertigt. Ein bestimmter stilistischer
Standard wird nicht zugesichert. In Ermangelung abweichender Anweisungen
werden Fachbegriffe in allgemein üblicher und verständlicher
Form übersetzt.
(2) Die Lieferung der Übersetzung erfolgt entsprechend der im Vorfeld
getroffenen Vereinbarung per Abholung, Postversand, Fax oder E-Mail. Die
Kosten für den Postversand trägt der Auftraggeber. Der Übersetzer
übernimmt keine Haftung für auf dem Postweg beschädigte
oder verloren gegangene Sendungen.
(3) Lieferfristen werden nach bestem Wissen angegeben. Sie können
nur voraussichtliche Termine sein. Über erhebliche Verzögerungen
wird der Auftraggeber umgehend in Kenntnis gesetzt. Mit der Übergabe
bzw. dem Versand der Übersetzung an den Auftraggeber, gilt die Lieferung
als erfolgt.
V. Preise
(1) Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer.
Berechnungsgrundlage ist der Preis pro Normzeile des übersetzten
Textes. Eine Normzeile besteht aus 50 Zeichen (inklusive Satz- und Leerzeichen).
(2) Bei umfangreichen Arbeiten kann der Übersetzer eine Vorauszahlung
in Höhe von 30 % des Auftragswertes verlangen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, unter Ausschluss
der Aufrechnung oder Einbehaltung bereits bestrittener Forderungen, fällig.
VI. Stornierung
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu
stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die bis zur Stornierung
nachweislich angefallenen Kosten sowie bereits angefertigte Teile der
Übersetzung hat der Auftraggeber zu erstatten.
VII. Dritthaftung
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung
Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, begründet
dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten
und dem Auftraggeber. Die Haftung des Übersetzers ist auf die gewissenhafte
Auswahl beauftragter Dritter begrenzt. Er haftet nicht für von diesen
verursachte Mängel und/oder Schäden.
VIII. Höhere Gewalt, Störungen
(1) Der Übersetzer haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen,
die auf höhere Gewalt oder sonstige von ihm nicht zu vertretende
Störungen des Geschäftsbetriebes zurückzuführen sind.
Hierzu gehören u. a. Natur- katastrophen, Verkehrsstörungen,
Ausfälle der EDV-Anlage, Netz- und Serverfehler sowie Schäden
durch Computerviren. In diesen Fällen sind wir berechtigt, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
IX. Mängelbeseitigung, Haftungsbeschränkung
(1) Mängel sind dem Übersetzer schriftlich und innerhalb von
14 Tagen nach Lieferung der Übersetzung anzuzeigen. Nach Ablauf dieser
Frist gilt die Übersetzung als angenommen. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung
muss vom Auftraggeber unter konkreter Angabe des Mangels geltend gemacht
werden.
(2) Der Übersetzer ist verpflichtet, angezeigte Mängel zu beseitigen.
Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Unterbleibt
eine solche Fristsetzung, sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen.
Im Falle des nachweisbaren Fehlschlagens der Nachbesserung nach Fristsetzung,
hat der Auftraggeber das Recht auf Wandlung oder Minderung.
(3) Der Übersetzer haftet nicht für Mängel, die durch fehlerhafte,
unvollständige, missverständliche Angaben des Auftraggebers
oder durch schlecht lesbare oder nicht zur Verfügung gestellte Informationen
(z. B. Übersetzung für Werbezwecke, Druck und Veröffentlichung)
oder Unterlagen verursacht worden sind.
(4) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein. Die Haftung ist grundsätzlich
auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
X. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Begleichung
der Rechnung Eigentum des Übersetzers. Der Auftraggeber erwirbt erst
mit der vollständigen Bezahlung das Nutzungsrecht an der Übersetzung.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Übersetzer oder von ihm
beauftragte Dritte in vollem Umfang von urheberrechtlichen Ansprüchen
freizustellen, die aufgrund der angefertigten Übersetzung an sie
gestellt werden könnten.
XI. Verschwiegenheit
(1) Der Übersetzer verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm
im Rahmen seiner Tätigkeit zugänglich gemacht werden, vertraulich
zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
zum Zeitpunkt der Auftragserteilung der allgemeinen Öffentlichkeit
zugänglich waren.
(2) Der Übersetzer ist stets bemüht, die ihm überlassenen
Informationen sowohl beim elektronischen Datentransfer als auch bei der
Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung
durch Viren oder anderer bösartiger Programme zu schützen. Ein
absoluter Schutz kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber
wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich
hingewiesen.
XII.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, allgemeine
Bestimmungen
(1) Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Vertragsparteien
für Streitigkeiten als Gerichtsstand Berlin, Deutschland.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.
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